Strafverteidigung 

und Opfervertretung



STRAFVERTEIDIGUNG  

Seit 33 Jahren bin ich im Strafrecht spezialisiert. Als Strafverteidiger mit bundesweiten Erfahrungen seit 2001 kämpfe ich für Ihr Recht. Es spielt keine Rolle, ob Sie eine Privatperson oder ein Unternehmen sind.

  • Wahlverteidigungen und Pflichtverteidigungen
  • Telefonische kostenfreie Ersteinschätzung
  • Notfallberatung bei Durchsuchung oder Festnahme
  • Beratung hinsichtlich der Kosten vor Mandatsübernahme

Ich verteidige insbesondere bei:

  • Vorwürfen nach dem StGB, wie Körperverletzung, Tötungsdelikte, Sexualdelikte, Diebstahl, Betrug, sonstige Vermögensdelikte, Steuerhinterziehung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Trunkenheit im Verkehr, Verstoß gegen das BtMG, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Bedrohung ua.)
  • Wehrstrafrechtlichen Vorwürfen (WStG)
  • Straftaten im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis als Soldat

Ein zentraler Bestandteil meiner Verteidigungsarbeit ist die frühzeitige Einflussnahme auf das Ermittlungsverfahren. In vielen Fällen lassen sich durch eine konsequente Verteidigungsstrategie Einstellungen nach §§ 153, 153a StPO oder strafmildernde Ergebnisse erreichen.

Soweit erforderlich, verteidigen wir Sie in Strafsachen vor allen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof.

In der Kanzlei Negele stellen wir Ihnen bei mehreren Beschuldigten auch drei weitere Verteidiger zur Verfügung. Wir erarbeiten eine Verteidigungsstrategie speziell für Ihren Fall entwickelt.



   SOLDATEN                                             BUNDESWEHR


Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit liegt in der Abwehr und Überprüfung von Entlassungsmaßnahmen, insbesondere bei der Entlassung von Soldaten auf Zeit und von Berufssoldaten.

Grundlage der Entscheidungen sind regelmäßig vorangegangene Strafmaßnahmen, wie Strafbefehle und Strafurteile.


Ziel ist es, eine angekündigte oder eingeleitete Entlassung zu verhindern, aufzuheben oder zumindest ihre Folgen abzumildern.

In gerichtlichen Disziplinarverfahren sollte die Entfernung aus dem Dienstverhältnis oder Degradierungen mit einer durchdachten Verteidigungsstrategie verhindert werden.


Diese Beiträge spiegeln meine anwaltliche Praxis wider und dienen Soldaten als erste rechtliche Orientierung in kritischen Situationen.

Rechtsanwalt Christian Steffgen

Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Oberstleutnant d. R.


Soldaten befinden sich häufig in einer besonderen Drucksituation. Ich lege daher großen Wert auf:

  • absolute Vertraulichkeit
  • klare, realistische Einschätzung der Lage
  • frühzeitige Abstimmung mit Staatsanwaltschaft und Wehrdisziplinaranwaltschaft
  • persönliche und direkte Betreuung

Ich vertrete Soldaten bundesweit und koordiniere Strafverteidigung und dienstrechtliche Verfahren aus einer Hand.


Wenn Sie als Soldat mit strafrechtlichen oder dienstrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind oder Ihnen eine Entlassung droht, zögern Sie nicht und rufen für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung (bis 10 Minuten) an.


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